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Wahlarztsystem:
Da Wahlärzte keine Kassenverträge haben, können sie sich für die Patientinnen und Patienten mehr Zeit nehmen.
Sie bekommen eine Honorarnote, die anschließend von den Krankenkassen zum Teil rückerstattet werden kann.
Patienten mit Zusatzversicherung und entsprechendem Ambulanztarif bekommen einen Teil oder die gesamten Kosten refundiert.